VBE aktuell 0722: Kostendämpfungspauschale
22.03.2022
Da sich das entsprechende Gesetz jedoch noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindet, erreichen uns vermehrt Anfragen.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird die Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2022 nämlich zunächst weiterhin einbehalten. Nach Inkrafttreten der Regelung werden aber aufgrund der Kostendämpfungspauschale nicht gewährte Kostenerstattungen von Amts wegen nachgezahlt.
Ein Widerspruch gegen Beihilfebescheide, die Beträge der Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2022 einbehalten, ist zur Rechtswahrung daher nicht erforderlich.