Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

19.09.2022

Sekundarstufe I, Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77

Der VBE NRW nimmt den vorgelegten Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I zur Kenntnis und sieht es als richtig an, die bewährte Praxis des Anmeldeverfahrens an weiterführenden Schulen verordnungsrechtlich zu normieren.

Zudem merkt der VBE NRW an, dass aus seiner Sicht das Anmeldeverfahren an allen weiterführenden Schulen gleichzeitig durchzuführen ist. Es gibt ein großes Unverständnis, dass es möglich ist, dass einzelne Schulformen und die privaten Ersatzschulen ihre Anmeldeverfahren zeitlich vorziehen dürfen. Aus Sicht des VBE NRW wird durch diese Vorgehensweise das Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten beeinflusst, da vermittelt wird, dass diejenigen, die es nicht schaffen, an einer Schule mit vorgezog enem Anmeldeverfahren aufgenommen zu werden, sich anschließend mit einer Anmeldung an einer anderen Schule „zufriedengeben“ müssen.

Die Vorlage dieses Entwurfs nimmt der VBE NRW weiterhin zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass der Problematik des Schulplatzmangels in einigen Kommunen, die durch Mehrfachanmeldungen besonders deutlich hervorgetreten ist, langfristig nur durch die Schaffung von ausreichend Schulplätzen effektiv begegnet werden kann. Nur so wird Eltern wirklich die Wahlmöglichkeit gegeben, ihr Kind an einer von ihnen gewünschten Schule anzumelden. Dafür ist es aber Voraussetzung, dass alle Schulen von ihren Rahmenbedingungen her gut aufgestellt sind und die Schulträger eine tragfähige Schulentwicklungsplanung betreiben.


Für Schülerinnen und Schüler ist der Übergang am Ende der Klasse 4 in die weiterfüh
renden Schulen von besonderer Bedeutung. Sie verlassen ein bekanntes, oft kleineres und übersichtlicheres System. Für viele Kinder ist dieser Übergang mit Unsicherheiten und auch Ängsten verbunden. Wenn sie dann an der gewünschten Schule oder Schulform nicht aufgenommen werden, wird der Übergang in die Klasse 5 zusätzlich erschwert.

Daher ist es unbedingt notwendig, das Anmeldeverfahren und die Übergangsgestaltung nach der Klasse 4 der Grundschulen insgesamt in den Blick zu nehmen, zu evaluieren und für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar aufzustellen.

Stefan Behlau

Landesvorsitzender VBE NRW

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